Wie hoch ist die Förderung für Fenster und Haustüren?
Grundförderung: 15% der förderfähigen Kosten (max. 30.000€ pro Wohneinheit = max. 4.500€ Zuschuss). Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP): 20% (max. 12.000€ Zuschuss bei bis zu 60.000€ Kosten). Der iSFP selbst wird zusätzlich mit 50% der Beratungskosten gefördert.
Was hat sich seit dem 21. Juli 2026 geändert?
Das Förderbudget im Gebäudesektor wurde von ca. 15,3 Mrd. auf ca. 12 Mrd. Euro gekürzt — die Mittel sind knapper, die technischen Anforderungen (U-Werte) höher als in Vorjahren. Der iSFP-Bonus (+5 Prozentpunkte) gilt jetzt nur noch auf den Kostenanteil über 30.000€, und nur wenn der Fenstertausch Teil eines Sanierungsfahrplans ist. Für Mehrfamilienhäuser gelten seit dem Stichtag gestaffelte Kostenobergrenzen.
Welche technischen Anforderungen muss ich erfüllen?
Fenster: Uw-Wert maximal 0,95 W/(m²K) — nur mit Dreifachverglasung erreichbar, Zweifachverglasung (typisch 1,3 W/(m²K)) ist NICHT mehr förderfähig. Haustüren: Ud-Wert maximal 1,3 W/(m²K). Nachweis über Herstellerdatenblätter und CE-Kennzeichnung erforderlich.
Rechenbeispiel: So viel Förderung bekommst du
Bei Austausch von 8 Fenstern + 1 Haustür mit Gesamtkosten von 18.000€: 15% Grundförderung = 2.700€ Zuschuss. Mit iSFP (20%) = 3.600€ Zuschuss.
So läuft die Antragstellung ab
Wichtig: Antrag muss VOR Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb gestellt werden. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten (Formulierung: „Die Erteilung der Förderzusage durch das BAFA ist aufschiebende Bedingung dieses Vertrages“). Antrag läuft über mein.bafa.de. Auszahlung nach Rechnungsnachweis typisch 4-8 Wochen.
FAQ
Wie viel Förderung bekomme ich für neue Fenster 2026?
Die Grundförderung liegt bei 15% der förderfähigen Kosten (max. 30.000€ pro Wohneinheit = max. 4.500€ Zuschuss). Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Satz auf 20% (max. 12.000€ Zuschuss bei bis zu 60.000€ Kosten).
Was hat sich bei der Fenster-Förderung seit Juli 2026 geändert?
Seit dem 21. Juli 2026 wurde das Förderbudget im Gebäudesektor von rund 15,3 Mrd. auf rund 12 Mrd. Euro gekürzt, die technischen Anforderungen (U-Werte) sind gestiegen, und der iSFP-Bonus gilt jetzt nur noch auf den Kostenanteil über 30.000€ — und nur, wenn der Fenstertausch Teil eines Sanierungsfahrplans ist.
Sind Zweifachverglasung noch förderfähig?
Nein. Seit der Änderung ist ein Uw-Wert von maximal 0,95 W/(m²K) vorgeschrieben, der nur mit Dreifachverglasung erreichbar ist. Zweifachverglasung (typisch 1,3 W/(m²K)) ist nicht mehr förderfähig.
Bietet Planville Unterstützung beim Förderantrag an?
Ja, Planville unterstützt aktiv bei der BAFA-Antragstellung — nicht nur bei der technischen Umsetzung. Von Aaron bestätigt (18. Aug. 2026).
Muss ich den Antrag vor oder nach der Beauftragung stellen?
Der Antrag muss VOR Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb gestellt werden. Der Vertrag sollte eine aufschiebende Bedingung enthalten (z.B. „Die Erteilung der Förderzusage durch das BAFA ist aufschiebende Bedingung dieses Vertrages“).
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