Was ist die Einspeisevergütung?
Gesetzlich festgelegte Vergütung nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der örtliche Netzbetreiber ist verpflichtet, diesen Strom zum garantierten Satz abzunehmen. Kein separater Behördenantrag nötig — die Vergütung läuft automatisch über Netzanschluss, Marktstammdatenregister-Eintrag und Meldung an den Netzbetreiber.
Für Anlagen bis 10 kWp, Inbetriebnahme ab 1. August 2026: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für Anlagen bis 40 kWp: 6,66 ct/kWh (Teil) bzw. 10,24–10,25 ct/kWh (Voll). Die Sätze sinken alle 6 Monate um rund 1% für neu in Betrieb genommene Anlagen — der Satz zum Zeitpunkt der eigenen Inbetriebnahme bleibt aber für 20 Jahre fix garantiert.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung — was lohnt sich mehr?
Bei Teileinspeisung wird der selbst genutzte Strom vom teuren Netzbezug abgezogen (meist wirtschaftlicher). Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom vergütet, dafür muss der komplette Haushaltsstrom weiter zugekauft werden. Ein jährlicher Wechsel ist möglich, muss aber bis 30. November für das Folgejahr beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Erforderlich: Zweirichtungszähler (wird vom Netzbetreiber gestellt), Eintrag im Marktstammdatenregister, Meldung der gewählten Einspeiseart an den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme. Planville-Tipp: Wir übernehmen die Koordination des Netzanschlusses und der Anmeldung für dich — gilt für alle Standorte.
Achtung — das ändert sich ab 2027
Die vom Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossene EEG-Reform ersetzt ab 1. Januar 2027 die feste 20-Jahres-Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp durch ein marktbasiertes Modell. Wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich noch die alte, garantierte Vergütung für die vollen 20 Jahre.
FAQ
Muss ich einen Antrag für die Einspeisevergütung stellen?
Nein, kein separater Antrag nötig. Die Vergütung läuft automatisch über den Netzanschluss, den Eintrag im Marktstammdatenregister und die Meldung der gewählten Einspeiseart an den Netzbetreiber vor Inbetriebnahme.
Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?
Bei Teileinspeisung wird nur der überschüssige, selbst nicht genutzte Strom vergütet — meist wirtschaftlicher, da teurer Netzbezug vermieden wird. Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom vergütet, dafür muss der komplette Haushaltsstrom separat zugekauft werden.
Wie lange gilt die Einspeisevergütung?
20 Jahre ab Inbetriebnahme, zum Satz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt — dieser Satz bleibt für die gesamte Laufzeit fix garantiert, unabhängig von späteren Absenkungen für neue Anlagen.
Was ändert sich bei der Einspeisevergütung ab 2027?
Ab 1. Januar 2027 ersetzt die EEG-Reform die feste 20-Jahres-Vergütung für neue Anlagen unter 25 kWp durch ein marktbasiertes Modell. Wer bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich noch die alte, garantierte Vergütung für die vollen 20 Jahre.
Übernimmt Planville die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Ja, Planville übernimmt die Koordination des Netzanschlusses und der Anmeldung beim Netzbetreiber — bestätigt von Aaron für alle Standorte (18. Aug. 2026), nicht nur Bad Neuenahr.
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