Hand aufs Herz: Hast du beim Thema “Heizungsgesetz” auch abgeschaltet? Kaum ein politisches Thema hat in den letzten zwei Jahren für so viel Verwirrung, Stammtisch-Debatten und Verunsicherung gesorgt wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG). In den Nachrichten hörte man Worte wie “Heizungs-Hammer”, “Zwangstausch” und “Verbot”. Viele Hausbesitzer reagierten mit Panik oder einer Art Schockstarre.
Doch jetzt, im Jahr 2025, hat sich der Rauch verzogen. Die Regeln stehen fest. Und wenn man das Beamtendeutsch einmal beiseite schiebt und auf die Zahlen schaut, offenbart sich eine überraschende Wahrheit:
Es war noch nie so attraktiv wie heute, die Heizung zu tauschen.
Warum? Weil der Staat die strengeren Regeln mit einem historischen Geldregen abfedert. Wer die Gesetze kennt, kann sich bis zu 70 % der Kosten vom Staat zurückholen. Wer sie ignoriert und aus Trotz an der alten Ölheizung festhält, läuft Gefahr, in eine massive Kostenfalle zu tappen.
In diesem Artikel spielen wir den “Behörden-Übersetzer”. Wir erklären dir klipp und klar, was das Heizungsgesetz 2025 für dein Haus bedeutet, warum das Warten auf die “Kommunale Wärmeplanung” riskant sein kann und wie du dir den maximalen Förder-Topf sicherst.
Das “65-Prozent-Ziel”:
Gilt das Heizungsgesetz schon für mich?
Die wichtigste Nachricht vorweg: Niemand kommt morgen vorbei und reißt deine funktionierende Gasheizung aus dem Keller. Der Bestandsschutz in Deutschland ist stark.
Das Kernstück des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die sogenannte “65-Prozent-Regel”. Sie besagt, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Faktisch ist das meist das Aus für die klassische Gas- oder Ölheizung (die zu 100 % fossil läuft).
Aber ab wann gilt das für dich? Hier macht der Gesetzgeber einen entscheidenden Unterschied zwischen Neubau und Bestand.
Im Neubau
Wer heute in einem Neubaugebiet baut, muss die Regel sofort einhalten. Hier ist die Wärmepumpe (oder der Anschluss an ein Wärmenetz) mittlerweile ohnehin Standard.
Im Bestand (Altbau) & Baulücken
Hier greift eine wichtige Übergangsfrist, die an die sogenannte Kommunale Wärmeplanung gekoppelt ist. Der Gesetzgeber sagt: Du als Bürger kannst dich nicht für eine Heizung entscheiden, solange du nicht weißt, ob deine Straße vielleicht in 5 Jahren an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird.
Deshalb gilt die 65%-Pflicht erst, wenn deine Gemeinde einen offiziellen Wärmeplan vorgelegt hat.
- Großstädte (> 100.000 Einwohner): Müssen den Plan bis zum 30.06.2026 fertig haben.
- Kleinere Gemeinden (< 100.000 Einwohner): Haben Zeit bis zum 30.06.2028.
Solange dieser Plan in deinem Ort noch nicht steht, darfst du theoretisch noch eine neue Gasheizung einbauen (vorausgesetzt, sie ist “H2-Ready”, also auf Wasserstoff umrüstbar). Doch Vorsicht: Das klingt nach einer bequemen Hintertür, ist aber finanziell oft eine Sackgasse (dazu später mehr beim Thema CO2-Steuer).
Fazit für dich: Wenn deine Heizung kaputtgeht, bevor der Wärmeplan da ist, gelten großzügige Übergangsfristen (meist 5 Jahre), um nachzubessern. Du musst also keine Panik haben, aber du solltest einen Plan haben.
Der Geldregen: So funktioniert die Wärmepumpen-Förderung 2025
Kommen wir zum erfreulichen Teil. Um die Wärmewende schmackhaft zu machen, hat die Bundesregierung das Fördersystem (Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG) massiv aufgestockt. Die Abwicklung läuft jetzt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und ist modular aufgebaut.
Wenn du dich für eine Förderung Wärmepumpe 2025 interessierst, kannst du verschiedene Bausteine stapeln. Das Ziel: Die Investitionskosten so weit zu drücken, dass die Wärmepumpe kaum teurer ist als eine neue Gasheizung.
Hier ist der Baukasten im Überblick:
1. Die Grundförderung (30 %)
Diese bekommt jeder Hausbesitzer, der eine alte fossile Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) gegen eine klimafreundliche Lösung wie eine Wärmepumpe tauscht. Egal wie viel du verdienst, egal wie alt das Haus ist.
2. Der Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %)
Dieser Bonus ist der “Motivator”. Du bekommst ihn, wenn du deine funktionsfähige (!) Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (oder eine Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist) austauschst. Wichtig: Dieser Bonus ist zeitlich gestaffelt. Er soll Hausbesitzer belohnen, die schnell handeln. In den kommenden Jahren wird dieser Prozentsatz schrittweise abschmelzen. Wer also 2025 handelt, sichert sich noch die vollen 20 %.
3. Der Einkommens-Bonus (30 %)
Dieser Bonus ist für Haushalte gedacht, die über weniger Geld verfügen. Wenn dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt, bekommst du weitere 30 % obendrauf. (Hinweis: Das zu versteuernde Einkommen steht auf deinem Steuerbescheid und ist oft deutlich niedriger als das Brutto-Einkommen!).
4. Der Effizienz-Bonus (5 %)
Diesen Bonus gibt es für besonders effiziente Technik. Wenn du eine Wärmepumpe wählst, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzt – ODER (und das ist für die meisten relevanter) wenn du eine Luft-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel einsetzt. Bei Planville verbauen wir fast ausschließlich Geräte mit dem Kältemittel R290 (Propan). Damit nimmst du diese 5 % “im Vorbeigehen” mit.
Das Limit: 70 Prozent
Du kannst diese Boni addieren, aber der Staat hat einen Deckel eingezogen. Die maximale Förderquote liegt bei 70 %. Gefördert werden Investitionskosten bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.
Ein Rechenbeispiel: Mal angenommen, der Einbau einer hochwertigen Wärmepumpe kostet komplett 30.000 Euro.
- Du bekommst Grundförderung (30%).
- Du bekommst Geschwindigkeits-Bonus (20%), weil du die alte Ölheizung rauswirfst.
- Du bekommst den Effizienz-Bonus (5%) für R290.
- Gesamtförderung: 55 %.
Die KfW überweist dir also 16.500 Euro zurück. Deine tatsächlichen Kosten liegen nur noch bei 13.500 Euro. Das ist ein Preisbereich, der sehr nah an einer hochwertigen Gas-Brennwerttherme (inkl. Gasanschluss-Sanierung und Kamin) liegt – aber mit deutlich geringeren Betriebskosten.
Achtung Kostenfalle: Warum “Warten” teuer werden kann
Jetzt fragst du dich vielleicht: “Warum sollte ich mir den Stress antun? Ich baue einfach nochmal schnell eine Gasheizung ein, solange der Wärmeplan noch nicht fertig ist. Die ist in der Anschaffung billiger.”
Das ist eine Wette gegen die Zukunft, die du höchstwahrscheinlich verlieren wirst. Und zwar aus zwei Gründen: CO2-Steuer und Biogas-Zwang.
1. Die CO2-Preis-Explosion
Der CO2-Preis steigt jährlich. Im Jahr 2025 ist er bereits spürbar, aber die Pläne der EU und des Bundes sehen vor, dass fossile Brennstoffe in den 2030er Jahren extrem teuer werden. Experten rechnen damit, dass sich die Gasheizung Kosten im Betrieb verdoppeln könnten. Eine Heizung läuft 20 Jahre. Du bindest dich also heute an einen Brennstoff, dessen Preis politisch gewollt nur eine Richtung kennt: Steil nach oben.
2. Die Falle im Kleingedruckten (Paragraph 71 Absatz 9)
Wer die Übergangsfrist nutzt und jetzt noch eine Gasheizung einbaut, muss wissen: Das Gesetz hat einen Haken. Ab 2029 musst du diese Heizung stufenweise mit “Grünen Gasen” (Biomethan oder Wasserstoff) betreiben.
- Ab 2029: min. 15 % Bio-Anteil.
- Ab 2035: min. 30 % Bio-Anteil.
- Ab 2040: min. 60 % Bio-Anteil.
Das Problem: Biomethan ist rar und teuer. Wasserstoff für Privathäuser ist Zukunftsmusik und wird (wenn überhaupt verfügbar) ein Luxusgut sein. Du baust dir also heute eine Technik ein, deren “Treibstoff” in wenigen Jahren unbezahlbar werden könnte.
Welche Kredite gibt es? (KfW 270 & Ergänzungskredit)
Die Förderung ist super, hat aber einen Nachteil: Das Geld fließt oft erst, nachdem die Heizung eingebaut und bezahlt ist. Du musst die Summe also vorfinanzieren.
“Aber die Bauzinsen sind doch so hoch!” Hier hilft der Staat erneut.
Der KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358/359)
Wer eine Zusage für die Heizungsförderung hat, kann zusätzlich einen zinsvergünstigten Kredit bei der KfW beantragen.
- Kreditsumme: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit.
- Zins: Für Haushalte mit bis zu 90.000 € Einkommen gibt es eine Zinsverbilligung. Der Zinssatz liegt oft deutlich unter dem marktüblichen Bauzins.
Das bedeutet: Du kannst die Wärmepumpe (und Umfeldmaßnahmen wie neue Heizkörper) günstig finanzieren und nutzt den Zuschuss (die 16.500 € aus dem Beispiel oben) dann als Sondertilgung, sobald er ausgezahlt wird.
Profi-Tipp für Photovoltaik: Oft macht es Sinn, die Wärmepumpe direkt mit einer PV-Anlage zu kombinieren, um den Strom selbst zu erzeugen. Für die PV-Anlage gibt es zwar keinen Zuschuss (außer der 0% Mehrwertsteuer), aber den KfW 270 Kredit. Dieser Kredit für Erneuerbare Energien hilft dir, auch den Rest der Investition liquide zu stemmen.
Häufige Fragen zum Heizungsgesetz (FAQ)
Wir merken in unseren Beratungen, dass trotz aller Artikel immer noch die gleichen Sorgen bestehen. Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen, kurz und bündig.
Muss ich meine alte Heizung sofort rausreißen, wenn das Gesetz gilt?
Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und auch repariert werden. Die Austauschpflicht gilt erst, wenn die Heizung irreparabel defekt ist (Havarie) und die Übergangsfristen verstrichen sind. Es gibt eine Austauschpflicht für uralte Konstanttemperaturkessel (älter als 30 Jahre), aber das betrifft die wenigsten modernen Anlagen.
Was passiert, wenn meine Gasheizung morgen kaputtgeht und noch kein Wärmeplan da ist?
Dann greift eine Übergangsfrist von 5 Jahren (bzw. bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahren). Du kannst übergangsweise eine gebrauchte Gasheizung oder eine Miet-Heizung einbauen. Du musst nicht “über Nacht” eine Wärmepumpe finden.
Gilt die Förderung auch, wenn ich die Wärmepumpe mit einer PV-Anlage kombiniere?
Ja, absolut. Die Wärmepumpen-Förderung ist unabhängig von der PV-Anlage. Es ist sogar die wirtschaftlich sinnvollste Kombination. Für die PV-Anlage nutzt du die Steuerbefreiung (0% MwSt) und die Einspeisevergütung, für die Heizung den BEG-Zuschuss.
Ist der Fördertopf bald leer? Muss ich mich beeilen?
Die Bundesregierung hat das Budget für die BEG-Förderung im Klima- und Transformationsfonds (KTF) gesichert. Allerdings gilt beim Geschwindigkeits-Bonus: Der Prozentsatz sinkt in den kommenden Jahren schrittweise ab (ab 2029). Wer also den maximalen Bonus will, sollte nicht ewig warten. Zudem gilt bei Förderungen immer das “Windhund-Prinzip”: Wer zuerst beantragt, hat das Geld sicher reserviert.
Fazit & Fördermittel-Service
Das Heizungsgesetz 2025 ist kein Monster, vor dem man Angst haben muss. Es ist vielmehr ein kräftiger Anstoß, sich von einer Technologie (Verbrenner) zu verabschieden, die ohnehin ein Auslaufmodell ist.
Die Kombination aus hoher Förderung (bis 70%) und der Vermeidung künftiger CO2-Kosten macht den Umstieg auf die Wärmepumpe heute so wirtschaftlich wie nie zuvor. Das Zeitfenster ist ideal: Die Technik (R290) ist ausgereift, die Zuschüsse sind hoch und die Handwerker sind wieder verfügbarer als im Krisenjahr 2022.
Der Papierkram schreckt dich ab? Das verstehen wir. Anträge bei der KfW können tückisch sein. Ein falsches Kreuz, eine Frist verpasst, und das Geld ist weg.
Deshalb lassen wir dich bei Planville damit nicht allein. Als dein regionaler Partner übernehmen wir nicht nur die Planung und Installation, sondern unterstützen dich aktiv im Förder-Dschungel. Wir prüfen vorab, welche Boni für dich gelten und stellen sicher, dass deine Anlage alle technischen Anforderungen für die maximale Auszahlung erfüllt.
Bist du förderfähig?
Finde es jetzt heraus. Nutze unseren kostenlosen Förder-Check. Wir prüfen in wenigen Minuten, wie viel Geld dir der Staat für deine neue Heizung schenkt.
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