Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die den Austausch ihrer alten Öl- oder Gasheizung planen, ändern sich im Juli 2026 wichtige Rahmenbedingungen. Die neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, treten am 21. Juli 2026 in Kraft. Die staatliche Heizungsförderung wird dabei nicht vollständig eingestellt. Bestimmte Fördersätze, Boni und Höchstbeträge werden jedoch angepasst. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent, der bisherige Effizienzbonus entfällt und der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit wird auf 28.000 € reduziert.
Für viele Hauseigentümer kann dies bedeuten, dass sie bei einem vergleichbaren Wärmepumpenprojekt künftig einen niedrigeren staatlichen Zuschuss erhalten. Deshalb führt Planville vom 13. bis 27. Juli 2026 eine zeitlich begrenzte Förder-Garantie für berechtigte neue Wärmepumpenkunden ein. Ziel der Aktion ist es, den im nachfolgenden Rechenbeispiel dargestellten finanziellen Unterschied zwischen den bisherigen und den neuen Förderbedingungen auszugleichen.

Wichtig: Bei der Planville Förder-Garantie handelt es sich um eine eigene Aktion von Planville – nicht um eine zusätzliche staatliche Förderung und nicht um eine Garantie für eine Förderzusage der KfW.

Wichtiger Hinweis zur Übergangsphase
Die Formulierung „alte Bedingungen bis 20. Juli“ benötigt eine wichtige Einschränkung.
Anträge zu den bisherigen Bedingungen können bis 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr nur dann gestellt werden, wenn bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag, kurz BzA, vorliegt. Diese musste nach Angaben der KfW spätestens bis zum 8. Juli 2026 durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erstellt beziehungsweise beantragt worden sein.
Für Vorhaben ohne eine solche gültige BzA gelten die neuen Bedingungen. Neue Bestätigungen zum Antrag können während der Umstellungsphase nicht erstellt werden und sind erst ab dem 21. Juli wieder möglich.
Die Planville Förder-Garantie soll daher nicht nachträglich die alten staatlichen Förderbedingungen herstellen. Sie ist eine separate Planville-Aktion, die unter den jeweiligen Aktionsbedingungen einen finanziellen Ausgleich ermöglichen soll.
Was ändert sich konkret?
Das folgende Beispiel betrachtet einen selbstnutzenden Eigentümer, der eine bestehende Öl- oder Gasheizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe austauscht und grundsätzlich die Voraussetzungen für Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und den bisherigen Effizienzbonus erfüllt.
Vergleich der Förderbestandteile

Förderbestandteil

Grundförderung
Klimageschwindigkeitsbonus
Effizienzbonus
Gesamtsatz im Beispiel

Bisherige Bedingungen

30%
20%
5%
55 %

Neue Bedingungen ab 21. Juli

30%
16%
0%
46 %
Ab dem 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung weiterhin 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent, während der Effizienzbonus entfällt.
Beispielrechnung
Berechnungsgrundlage
Maximal berücksichtigte Kosten
Fördersatz im Beispiel
Rechnerischer Höchstzuschuss
Möglicher Unterschied

Bisherige Bedingungen

30.000 €
55%
16.500 €

Neue Bedingungen ab 21. Juli

28.000 €
46%
12.880 €
3.620 € weniger

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So funktioniert die Planville Förder-Garantie
Die Planville Förder-Garantie ist eine zeitlich begrenzte Verkaufsaktion für berechtigte neue Planville-Wärmepumpenkunden.
Aktionszeitraum
Die Aktion gilt für den Zeitraum vom:
13. Juli bis 27. Juli 2026
Maßgeblich sind die im individuellen Angebot und in den finalen Aktionsbedingungen definierten Fristen. Vor der Veröffentlichung sollten insbesondere der erforderliche Zeitpunkt von Angebot, Auftrag, Vertragsabschluss und gegebenenfalls Widerrufsfrist rechtlich eindeutig festgelegt werden.
Zielgruppe
Die Aktion richtet sich an neue Planville-Kunden, die innerhalb des Aktionszeitraums eine förderfähige Wärmepumpenlösung beauftragen und die weiteren Voraussetzungen der Aktion erfüllen.
Ob eine Kundin oder ein Kunde teilnahmeberechtigt ist, wird anhand des konkreten Projekts geprüft.
Welcher Betrag wird berücksichtigt?
Die Garantie ist darauf ausgerichtet, den nach den Aktionsbedingungen ermittelten Unterschied zwischen den dargestellten bisherigen und neuen Förderkonditionen auszugleichen.
Im beschriebenen Beispiel ergibt sich ein Unterschied von:
3.620 €
Der tatsächliche Ausgleich kann niedriger sein oder entfallen, wenn die individuelle Förderberechnung, die technischen Voraussetzungen, die Projektkosten oder die erfüllten Bonusbedingungen vom Beispiel abweichen.
Staatliche Förderung und Planville-Garantie sind getrennt
Die staatliche Heizungsförderung wird von der zuständigen Förderinstitution geprüft und bewilligt.
Die Planville Förder-Garantie ist dagegen eine eigene privatwirtschaftliche Leistung von Planville auf Grundlage der jeweiligen Aktions- und Vertragsbedingungen.
Sie ist:
keine staatliche Förderung,
kein zusätzlicher KfW-Zuschuss,
keine Garantie für eine KfW-Bewilligung,
kein Ersatz für die Erfüllung der staatlichen Förderbedingungen.
Es können zusätzliche Teilnahmebedingungen und Ausschlüsse gelten. Vor einer Beauftragung sollte deshalb eine individuelle Prüfung erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wird die Wärmepumpen-Förderung vollständig eingestellt?

Nein. Die staatliche Heizungsförderung wird fortgesetzt. Ab dem 21. Juli 2026 gelten jedoch geänderte Förderbedingungen. Die Grundförderung bleibt bestehen, während unter anderem der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert, der Effizienzbonus gestrichen und der Förderhöchstbetrag angepasst wird.

Was ändert sich ab dem 21. Juli 2026?

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt künftig 16 Prozent. Der Effizienzbonus entfällt. Außerdem sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 €. Weitere Änderungen betreffen unter anderem Einkommensboni und einzelne Förderbestandteile.

Wie wird der Unterschied von 3.620 € berechnet?

Im Beispiel ergeben 55 Prozent von 30.000 € einen Zuschuss von 16.500 €. Nach den neuen Bedingungen ergeben 46 Prozent von 28.000 € einen Zuschuss von 12.880 €. Die Differenz beträgt damit 3.620 €.

Wer kann die Planville Förder-Garantie nutzen?

Die Aktion richtet sich an berechtigte neue Planville-Wärmepumpenkunden, die innerhalb des Aktionszeitraums vom 13. bis 27. Juli 2026 einen Auftrag gemäß den finalen Aktionsbedingungen erteilen. Die Teilnahmeberechtigung muss individuell geprüft werden.

Garantiert Planville die Bewilligung der staatlichen Förderung?

Nein. Planville kann keine Bewilligung durch die KfW oder eine andere staatliche Förderinstitution garantieren. Die staatliche Förderung wird ausschließlich von der zuständigen Stelle geprüft und bewilligt.

Wie lange gilt die Planville-Aktion?

Die Aktion ist für den Zeitraum vom 13. bis 27. Juli 2026 vorgesehen. Maßgeblich sind die vollständigen Aktionsbedingungen und die darin definierten Fristen.

Welche Informationen werden für eine erste Förderprüfung benötigt?

Für eine erste Einschätzung sind üblicherweise Angaben zur Immobilie, zur aktuellen Heizungsanlage, zum Baujahr, zur Wohnfläche, zum Energieverbrauch, zu den Heizflächen, zur Nutzung des Gebäudes und zur persönlichen Eigentums- beziehungsweise Einkommenssituation hilfreich.

Können Eigentümer einer bestehenden Öl- oder Gasheizung profitieren?

Grundsätzlich können Eigentümerinnen und Eigentümer mit einer bestehenden Öl- oder Gasheizung für den Klimageschwindigkeitsbonus infrage kommen. Ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, muss für das konkrete Gebäude und die bestehende Anlage geprüft werden.

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